25. März 2020 agvs-upsa.ch – Nach den guten Nachrichten dieser Woche vom Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) geht es positiv weiter: Garagisten dürfen Ersatzfahrzeuge an ihre Kunden aushändigen.
os/az. Der Online-Verkauf ist weiterhin erlaubt, die Ablieferung von Fahrzeugen unter Einhaltung der Hygienevorgaben ist gestattet und nun ist auch klar: Garagisten dürfen Ersatzfahrzeuge an ihre Kunden abgeben, wie das Seco heute Mittwoch bestätigt. Dabei ist...