Damit ein autorisierter Fachbetrieb Nachkontrollen durchführen kann, muss permanent mindestens eine unterschriftsberechtigte Person im Betrieb beschäftigt sein, welche über eine entsprechende Fachausbildung verfügt.
Mindestanforderungsprofil für unterschriftsberechtigte Peronen:
- Automechaniker oder Automobil-Mechatroniker mit eidg. FähigkeitszeugnisDer AGVS Thurgau verlangt vor der Bewilligungserteilung einen Ausbildungsnachweis (z.B. Kopie Fähigkeitszeugnis).
Fachbetriebe, welche bereits die Bewilligung zur Durchführung von Nachkontrollen erlangt haben, können auch zu einem späteren Zeitpunkt einen neuen Personenkreis unterschriftsberechtigter Personen mittels nachstehendem Formular melden. Der Ausbildungsnachweis muss jeweils nur für neue Personen erbracht werden (bisherige sind jedoch wiederum aufzuführen).