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Öl-Ratgeber

Wenn der Kunde sein eigenes Öl mitbringt

6. Dezember 2019 agvs-upsa.ch – Bringt der Kunde sein eigenes Öl mit, fehlt dem Garagisten ein wichtiger Umsatzträger. So kann er ihn kompensieren. 



abi. Egal ob Ersatzteile, Pneu oder Öl, einige Kunden bringen mit der Absicht Geld zu sparen selbst gekauftes Material zum Garagisten. Gerade beim Öl, das in einem Baumarkt, Discounter oder online gekauft wurde, erhoffen sie sich Ersparnisse. Das zeigte sich beispielsweise im «Kassensturz»-Beitrag von Mitte November. Das Thema ist heikel, denn die Garagisten benötigen die Rendite aus dem Ölverkauf, um den Betrieb mit Löhnen, Infrastruktur etc. zu finanzieren. 

«Grundsätzlich muss jeder Garagist selber entscheiden, ob er fremdes Öl annimmt oder nicht», sagt Markus Peter, Leiter Technik und Umwelt beim AGVS. Er rät den Garagisten aber zu Offenheit. Denn lehnen sie ab, besteht das Risiko, dass die Kunden zum Mitbewerber wechseln.

Mit fremdem Öl fällt für die Garagisten zusätzlicher Aufwand an: «Die Garagisten müssen das Öl darauf prüfen, ob die Qualität und die Spezifikationen stimmen», erklärt Markus Peter. Das Öl muss den Herstellervorgaben entsprechen. Wichtig: «Entspricht» bedeutet nicht das gleiche wie «erfüllt die Norm» oder «ähnlich der Norm». Hier geht es auch um die Haftung – vor allem, wenn das Fahrzeug noch unter Herstellergarantie läuft oder anschliessend Fragen nach Kulanz aufkommen. Wurde Öl verwendet, das vom Hersteller nicht offiziell abgesegnet ist, stehen die Chancen schlecht für einen Anspruch auf Garantie oder Kulanz.

Die Garagisten sollten genau kontrollieren, ob das Gebinde noch originalverpackt und verschlossen ist. Nur dann können sie sicher sein, dass drin ist, was darauf steht. «Bestehen Zweifel an der Qualität oder ist das Gebinde unverschlossen, dann sollte der Garagist das Öl ablehnen», rät Markus Peter.
 

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Kennt er das Öl respektive die Marke nicht, dann kann der Garagist diese Unsicherheit ansprechen und die Kunden auf die Qualitätsunterschiede zwischen No-Name- und Premiumprodukten aufmerksam machen. «Dass No-Name-Produkte günstiger sind, liegt einerseits am fehlenden Markennamen, andererseits verfügt Premiumöl meistens über bessere Eigenschaften und Additive, ist qualitativ also überlegen und sorgt dank Leichtlaufeigenschaften für geringeren Treibstoffverbrauch.» 

Zudem empfiehlt Markus Peter den AGVS-Mitgliedern, sich schriftlich abzusichern, damit sie im Schadenfall nicht haften. Der AGVS hat dazu das Formular «Haftungsausschluss bezüglich mitgebrachter Ersatzteile» erarbeitet, das auch für mitgebrachtes Öl eingesetzt werden kann.

Nimmt ein Garagist mitgebrachtes Öl an, dann kann er zusätzlich zur Arbeit für den Ölwechsel, die unabhängig von der Herkunft des Öls gleich bleibt, eine Entschädigung verlangen – ähnlich dem Zapfengeld in einem Restaurant für den mitgebrachten Wein. Das «Öl-Zapfengeld» setzt sich zusammen aus dem Mehraufwand für die Abklärungen, der Entsorgung des Altöls und einem Deckungsbeitrag für die entgangene Rendite. «Das ist gerechtfertigt, da das Öl im bisherigen Geschäftsmodell genauso wie die Ersatzteile zur Rendite beitragen.» Wie hoch der Betrag sein soll, lässt der AGVS offen. «Wir empfehlen aber einen Pauschalbetrag.»
 
Fazit: Der Garagist kann mitgebrachtes Öl annehmen. Er sollte es aber genau prüfen, sich absichern und den Mehraufwand entschädigen lassen, damit die Rechnung für ihn unter dem Strich wieder aufgeht.
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