EU erhöht zulässiges Gesamtgewicht für Kleintransporter

Und in der Schweiz?

EU erhöht zulässiges Gesamtgewicht für Kleintransporter

18. Juli 2019 agvs-upsa.ch – Leise, sauber, ohne Feinstaubemissionen: Viele Argumente sprechen für einen nachhaltigen Antrieb bei leichten Nutzfahrzeugen. Nun will Bundesrätin Sommaruga ein Handicap für Elektro-, Erdgas- und Biogas-Antriebe beseitigen.

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sco. Seit 2014 dürfen in Deutschland elektrisch betriebene Kleintransporter bis zu 4,25 Tonnen Gesamtgewicht auch mit dem Führerschein der Kategorie B (bis 3,5 t) gelenkt werden. Damit wollte die Bundesregierung den von den schweren Batterien verursachten Gewichtsnachteil der Elektrofahrzeuge vor allem gegenüber dem Diesel ausgleichen.
Ab sofort gilt diese Erhöhung des zulässigen Gesamtgewichts in Deutschland auf für CNG-Transporter. Auch sie sind wegen der zusätzlichen Gastanks etwas schwerer als ihre Cousins mit Selbstzünder und dürfen nun maximal 4,25 Tonnen auf die Waage bringen.

Und die Schweiz? Bundesbern arbeitet ebenfalls an einer Regelung, um alternativ angetriebene Kleintransporter nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch attraktiver zu machen. National- und Ständerat haben einer entsprechenden Motion von Jacques Bourgeois (FDP) zugestimmt. Auch der Bundesrat hat sich dafür ausgesprochen. Nationalrat Bourgeois zielt in seinem Vorstoss wörtlich auf die Elektrofahrzeuge und verlangt, «die gesetzlichen Grundlagen dahingehend anzupassen, dass das Gewicht elektrischer Batterien bei Lieferwagen der 3,5-Tonnen-Kategorie kompensiert wird».

Verkehrsministerin Simonetta Sommaruga (SP) argumentierte in der Debatte im Ständerat, dass die Erhöhung des Gesamtgewichts nicht nur für Elektrofahrzeuge gelten dürfe: «Im Sinne von alternativen Antrieben müssen wir eine gewisse Flexibilität haben.» Man könne sich jetzt nicht ausschliesslich auf Batterien konzentrieren. Als weitere Alternative kommt zum aktuellen Zeitpunkt nur CNG in Frage.

Allerdings scheint auch klar, dass die neue Regelung nicht von heute auf morgen auf dem Tisch liegt. Bundesrätin Sommaruga wies in der Debatte auch auf Sicherheitsfragen aufgrund des höheren Gewichts hin: «Bei einer Vollbremsung spielt es keine Rolle, ob das Mehrgewicht von einer Batterie kommt oder einfach davon, dass man die Nutzlast erhöht hat. Das heisst, die Fahrzeuge müssen sämtliche Sicherheitsanforderungen ihrer Gewichtsklasse erfüllen. Die Massnahmen zum Klimaschutz dürfen nicht auf Kosten der Verkehrssicherheit gehen.»
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Kommentare


Fritz Steinbeisser 11. Oktober 2021 - 10:18
Eigentlich sollte man für Wohnmobile eine andere Gesamtgewichtklasse machen Den die meisten womo kommen schon Aufgelastet in die Schweiz Mit allen Sicherheits änderungen Fahre mal mit einer Fünfköpfigen Familie in die Ferien was glauben sie wo das Gewicht liegt

Daniel Peter 2. April 2023 - 13:07
Warum erhöhen sie das neue Gesamtgewicht nicht auf 4,5 Tonnen für den B Ausweiss Ich gehe davon aus dass das nicht langt 4,250 reichen wird , denn es wird so kommen das man dann das Gesamtgewicht nochmals erhöhen muss weil die 4,250 nicht langen werden . Also bei den 3,5 die 3 ersetzt durch die 4 .

74 3. April 2023 - 8:47
Inzwischen wurde beschlossen, dass die Grenze von 3,5 Tonnen zwischen leichten und schweren Nutzfahrzeugen beibehalten wird. Es gibt jedoch für die Schweiz seit April 2022 eine Ausnahmeregelung für emissionsfreie Nutzfahrzeuge. Elektrische oder mit Brennstoffzelle betriebene Nutzfahrzeuge dürfen mit dem B-Ausweis auch dann gefahren werden, wenn ihr Gewicht bis maximal 4,25 Tonnen beträgt. Das zulässige Mehrgewicht richtet sich nach dem Zusatzgewicht des emissionsfreien Antriebes. Wichtig: Solche Fahrzeuge gelten dann jedoch als schwere Nutzfahrzeuge und müssen entsprechend zugelassen werden. Zudem müssen die kürzeren MFK-Prüfintervalle sowie die Arbeits- und Ruhezeitenvorschriften analog den schweren Nutzfahrzeugen beachtet werden. AGVS